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Beitragsordnung

Grundlage dieser Beitragsordnung ist der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.08.2020

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Beitragsordnung gilt gemäß ihrer Satzung für die Mitglieder des Triathlon Team Hamburg e.V.

§ 2 Aufnahmegebühr

  1. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25 € erhoben.
  2. Die Aufnahmegebühr ist mit der Bestätigung der Mitgliedschaft fällig.

§ 3 Beitragsfälligkeiten und Beitragserhebung

  1. Beiträge werden mit schriftlicher Bestätigung der Mitgliedschaft erstmalig fällig und nachfolgend jeweils zu Beginn des Kalenderhalbjahres mittels Lastschrift im Voraus erhoben.
  2. Mögliche Zusatzkosten, die mit einem Lastschriftverfahren einhergehen, deren Entstehen das Mitglied zu verantworten hat, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  3. Beiträge werden mit schriftlicher Bestätigung der Mitgliedschaft erstmalig fällig und nachfolgend jeweils zu Beginn des Kalendervierteljahres oder Halbjahres erhoben.

§ 4 Höhe der Beiträge

  1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt für:

Natürliche Personen:

  1. Volljährige Personen: 7 € im Monat
  2. Auszubildende/Studenten: 3 € im Monat
  3. Schüler/Minderjährige: 0 € im Monat
  4. Passive und Fördermitglieder: 3 € im Monat

Juristische Personen und Gesellschaften mindestens 25 Euro pro Monat (Festlegung erfolgt im Einzelfallentscheid durch den Vorstand).

Grundsätzlich kann auf freiwilliger Basis auch ein höherer Beitrag geleistet werden. Dieser kann jederzeit auf Wunsch des Mitglieds wieder auf den spezifischen Beitragssatz abgesenkt werden.

2. Die Einstufung als passives Mitglied ist beim Vorstand zu beantragen und kann jederzeit vom Mitglied widerrufen werden. Ein passives Mitglied verfügt über kein Stimmrecht in der Mietgliederversammlung. Ebenso ist eine regelhafte Teilnahme an den Trainingseinheiten des Vereins nicht möglich. Regelhaft gilt ab 12 oder mehr Teilnahmen im Jahr oder an drei oder mehr hintereinander folgenden Terminen

3. Sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert, kann zur Finanzierung möglichen Mietkosten von Hallen-, Schwimmzeiten etc. ein Umlagebeitrag von Teilnehmenden (und nur von diesen) eingefordert werden. Sollte dies erforderlich sein, erfolgt bei Einführung einer Umlage eine Ankündigung durch den Vorstand im Voraus.

§ 5 Härtefallregelung

  1. Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Mitgliedsbeitrag aus sozialen Härtegründen reduziert werden oder temporär ganz entfallen. Über die Anwendung der Härtefallregelung entscheidet der Vorstand auf Antrag.

§ 6 Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten

  1. Personen, die für den Verein eine der offiziellen Trainingseinheiten anleiten, können mit einem pauschalen Entgelt von bis zu 20 € pro Stunde bedacht werden. Davon abweichende Regelungen müssen der Mitgliederversammlung bekannt gemacht werden.

§ 6 Inkrafttreten

  1.  Diese Beitragsordnung tritt zum 1.09.202 in Kraft.

§ 7 Änderung der Beitragsordnung

  1. Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.

gez. Lars Bergau, Hamburg, den 15.08.2020

gez. Stefan Gebhardt, Hamburg, den 15.08.2020