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Beitragsordnung

Grundlage dieser Beitragsordnung ist der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 16.09.2023

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Beitragsordnung gilt gemäß ihrer Satzung für die Mitglieder des Triathlon Team Hamburg e.V.

§ 2 Aufnahmegebühr

  1. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 25 € erhoben.
  2. Die Aufnahmegebühr ist mit der Bestätigung der Mitgliedschaft fällig.

§ 3 Beitragsfälligkeiten und Beitragserhebung

  1. Beiträge werden mit schriftlicher Bestätigung der Mitgliedschaft erstmalig fällig und nachfolgend jeweils zu Beginn des Kalenderhalbjahres mittels Lastschrift im Voraus erhoben.
  2. Mögliche Zusatzkosten, die mit einem Lastschriftverfahren einhergehen, deren Entstehen das Mitglied zu verantworten hat, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  3. Beiträge werden mit schriftlicher Bestätigung der Mitgliedschaft erstmalig fällig und nachfolgend jeweils zu Beginn des Kalendervierteljahres oder Halbjahres erhoben.

§ 4 Höhe der Beiträge

  1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt für:

Natürliche Personen:

  1. Volljährige Personen: 7,50 € im Monat
  2. Auszubildende/Studenten: 6 € im Monat
  3. Schüler/Minderjährige: 5 € im Monat
  4. Passive und Fördermitglieder: 3 € im Monat

Juristische Personen und Gesellschaften mindestens 25 Euro pro Monat (Festlegung erfolgt im Einzelfallentscheid durch den Vorstand).

Grundsätzlich kann auf freiwilliger Basis auch ein höherer Beitrag geleistet werden. Dieser kann jederzeit auf Wunsch des Mitglieds wieder auf den spezifischen Beitragssatz abgesenkt werden.

2. Für das Vereinsschwimmen wird ein Unkostenbeitrag von 2,50 € mit jeder Teilnahme fällig. Die Abrechnung erfolgt halbjährig. Der Unkostenbeitrag kann jederzeit vom Vorstand reduziert oder ausgesetzt werden.

3. Sofern es die wirtschaftliche Situation erfordert, kann zur Finanzierung möglichen Mietkosten von Hallen-, Schwimmzeiten etc. ein Umlagebeitrag von Teilnehmenden (und nur von diesen) eingefordert werden. Sollte dies erforderlich sein, erfolgt bei Einführung einer Umlage eine Ankündigung durch den Vorstand im Voraus.

§ 5 Härtefallregelung

  1. Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Mitgliedsbeitrag aus sozialen Härtegründen reduziert werden oder temporär ganz entfallen. Über die Anwendung der Härtefallregelung entscheidet der Vorstand auf Antrag.

§ 6 Aufwandspauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten

  1. Personen, die für den Verein eine der offiziellen Trainingseinheiten anleiten, können mit einem pauschalen Entgelt bedacht werden. Das Entgelt richtet sich nach der Dauer der Einheit (Wegezeiten etc. werden nicht berücksichtigt). Für 60 min können 25 €, für 90 min 30 € und darüber hinausgehende Zeiten mit maximal 35 € pro Einheit vergütet werden.
  2. Personen, die für den Verein einen Workshop oder ein Trainingslager (z.B. Schwimm-TL) durchführen, können ebenfalls eine Pauschale erhalten. Diese kann vom Vorstand bestimmt werden. Sollte diese Pauschale die Summe der Teilnahmegebühren übersteigen, ist dies auf der folgenden Vollversammlung anzuzeigen.

§ 6 Inkrafttreten

  1.  Diese Beitragsordnung tritt zum 01.10.2023 in Kraft.

§ 7 Änderung der Beitragsordnung

  1. Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.

gez. Lars Bergau, Hamburg, den 16.09.2023

gez. Sarah Wagner-Arendt, Hamburg, den 16.09.2023